Aktenvernichter für Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Sind Ihre Aktenvernichter gesetzeskonform durch neuer DSGVO? Aktenvernichtung unterliegt der DSGVO Nach Angaben des TÜV Süd sollten Aktenvernichter sicherheitshalber nun nach DIN 66399 zertifiziert sein, um mögliche Abmahnungen zu umgehen. Die aufgeführten Aktenvernichter sind für folgende Einsatzorte geeignet: Für Kanzleien, Arztpraxen, kommunale Einrichtungen. Ebenso Für Industrie, Handel, Handwerk und sonstigen Einrichtungen mit normalen personen- oder […]