Chipkartenlesegerät für beA

 

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Für die Anmeldung am beA und für die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen benötigen Sie neben einer beA-Karte zusätzlich ein Chipkartenlesegerät für beA.

 

Worum geht es und wofür muss eine Rechtsanwaltskanzlei ab dem 01.01.2018 gewappnet sein?

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (ERV-Gesetz) verlangt ab dem 01.01.2018 die Bereitstellung einer elektronischen Signatur.

Hier ist immer häufiger von “beA” zu hören. Es steht für “besonderes elektronisches Anwaltspostfach”.

Das beA ermöglicht Rechtsanwälten auf einfache Weise die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr.

Das beA wird das “Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach” kurz EGVP für Rechtsanwälte ablösen.

Alle Gerichte, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, werden über das ab dem Startzeitpunkt des beA erreichbar sein.

 

Das richtige Chipkartenlesegerät für jeden Anspruch

Um alle von der Bundesrechtsanwaltskammer vorgeschriebenen Voraussetzungen hinsichlich der Sicherheit zu befolgen, müssen Sie auf Sicherheitsstufe 2 oder 3 bei  Chipkartenlesegerät für beA achten.

Das Angebot auf dem Markt ist für viele Laien unübersichtlich.

Es haben sich allerdings ein paar Modelle in den letzten Jahren vom Markt abgehoben, die zum Einem im Handling sehr intuitiv, zum Anderen preiswert und qualitativ hochwertig sind.

Folgende Modelle haben wir für Sie in den Fokus gestellt. Bei beiden Modellen sind Sie sicher und gut für die Anmeldung am beA gerüstet.

 

 

Chipkartenleser cyberJack® secoder

Nicht für den elektronischen Personalausweis geeignet!

Für die Anmeldung am beA und für die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen ist der Chipkartenleser cyberJack® secoder einsetzbar. Der Kartenleser gewährleistet eine maximale Sicherheit, da nur die Daten ausgelesen werden, die mittels Eingabe des PIN freigegeben sind.

  • Sicherheitsklasse 3
  • Unterstützt alle gängigen Standards wie HBCI, EBICS, GeldKarte, elektronische Signatur und viele mehr
  • Sicherheitsüberprüfung nach ITSEC E2 /hoch durch TÜV IT
  • Bestätigung nach SigG / SigV
  • Inkl. USB-Kabel
  • B x H x T: 62 x 95 x 14 mm
  • Lieferung ohne Chipkarten

Für die cyberjack Chipkartenleser sind USB-Gerätetreiber für Windows 2000 bis 7, Mac und Linux verfügbar.

99,99 € netto zzgl. MwSt

 

 

Chipkartenleser cyberJack® RFID Komfort

Für den elektronischen Personausweis geeignet!

Der CyberJack RFID Komfort von Reiner SCT ist ein Chipkartenlesegerät für beA, der nahezu alle Anwendungsmöglichkeiten von Chipkarten unterstützt. Neben der Nutzung für das beA-System kann das Chipkartenlesegerät auch für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen, für den neuen Personalausweis sowie für Online-Banking genutzt werden. Das Chipkartenlesegerät gewährleistet eine maximale Sicherheit, da nur die Daten ausgelesen werden, dei mittels Eingabe des PIN freigegeben sind.

  • Sicherheitsklasse 4 / Komfort-Leser (CAT-K) nach BSI TR-03119
  • Zertifizierte, sichere PIN-Eingabe
  • Beleuchtetes Display
  • Multi-Applikationsfähig (z. B. Onlinebanking, ELSTER, SigG, SigV)
  • Updatefähig
  • ZKA-Secoder Zulassung
  • TÜV IT bestätigt und BSI zertifiziert
  • Bestätigung nach SigG / SigV für kontaktbehaftete Karten und den nPA
  • Integriertes Sicherheitsmodul nach EAL 4+
  • BSI Qualitätssiegel
  • Kostenloser Support
  • PC-Schnittstellen: USB 2.0, CT-API, PC/SC, SECODER
  • Lieferung ohne Chipkarten

Unterstützte Betriebssysteme: Windows 2000 / XP / Vista / Windows 7 / Server 2003-2008 R2 / Linux / Mac OS X, / div. Terminalserver

139,90 € zzgl. MwSt

 

 

Faxbestellvorlage für Chipkartenlesegerät beA

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