Aktenvernichter nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Sind Ihre Aktenvernichter gesetzeskonform durch neue DSGVO?
Aktenvernichtung unterliegt der DSGVO
Nach Angaben des TÜV Süd sollten Aktenvernichter sicherheitshalber nun nach DIN 66399 zertifiziert sein, um möglichen Abmahnungen zu umgehen.
Die aufgeführten Aktenvernichter sind für folgende Einsatzorte geeignet:
Für Kanzleien, Arztpraxen, kommunale Einrichtungen,
ebenso für Industrie, Handel, Handwerk und sonstigen Einrichtungen mit normalen personen- oder firmenbezogenen Daten
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Für gelegentliches shreddern für 1-2 Personen
Einstiegsmodell
Leistung: bis zu 7 Blatt
Auffangvolumen: 13l
99,90 €
Einstiegsmodell Plus
Leistung: bis zu 11 Blatt
Auffangvolumen: 21l
139,90 €
Für regelmäßiges shreddern für 1-3 Personen
Für häufiges shreddern für bis zu 5 Personen
Mittelklassemodell Plus
Leistung: bis zu 175 Blatt automatisch oder 8 Blatt manuell
Auffangvolumen: 32l
429,90 €
Für häufiges shreddern für Abteilungen und ganze Stockwerke
Für Kommunen empfehlen wir die Stufe für maximale Sicherheitsanforderungen